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FAQs - Fragen & Antworten

Wichtigste Fragen...

Eine Stiftung ist eine staatlich anerkannte Organisation, die aus eigener, von Zustiftungen gestärkter Finanzkraft verbindlich festgelegte Zwecke fördert.

Eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts ist eine eigenständige juristische Person des Privat- und Zivilrechts, die durch den Willen eines oder mehrerer Stifter zustande kommt. Sie dient der Widmung einer Vermögensmasse für einen vom Stifter bestimmten Zweck, die erzielten Erträge stehen zur Förderung dieses Zweckes zur Verfügung. Die Vermögensmasse selbst bleibt dauerhaft erhalten.

Anders als Stiftungen herkömmlicher Art, die von Einzelstiftern teilweise mit erheblichen Vermögenswerten ausgestattet sind, sammelt eine Bürgerstiftung größere und kleinere Beträge bei vielen Bürgern ein. Eine Bürgerstiftung ist eine selbstständige und unabhängige Institution zur Förderung verschiedener gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke in einem geographisch begrenzten, d.h. lokalen oder regionalen Wirkungsraum, die einen langfristigen Vermögensaufbau betreibt und ihre Organisationsstruktur und Mittelvergabe transparent macht.

Die Bürgerstiftung Freising entstand aus der Bevölkerung. Die Mitwirkenden der lokalen Agenda-Arbeit gründeten die Bürgerstiftung Freising zur Förderung von Projekten von und für die Freisinger/-innen. So helfen auch kleine finanzielle Zuwendungen viel: Die geförderten lokalen Projekte unterstützen, begleiten oder erreichen viele Mitbürger/-innen und kommen damit unmittelbar der Stadtgemeinschaft zugute, denn primär geht’s um die Förderung von Projekten zugunsten von Kindern, Jugendlichen, Senioren, sozial Benachteiligten, Integration, Kulturarbeit, Ökologie und Klimaschutz (Beispiele unter https://buergerstiftung.freising.de/projekte.html).

Die Bürgerstiftung Freising fördert und stärkt bürgerschaftliches Engagement für eine Stadtgesellschaft, die sich als Gemeinschaft versteht.

Die Bürgerstiftung fördert eine Vielzahl von Projekten, die dem Gemeinwohl in unterschiedlicher Weise dienen. Sie versteht sich als Initiator, Koordinator und Katalysator gemeinnütziger Aktivitäten in Freising. Darüber hinaus mobilisiert und koordiniert eine Bürgerstiftung nicht nur finanzielle Mittel, sondern schafft und fördert neue Möglichkeiten für bürgerschaftliches Engagement. Sie bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine Möglichkeit, sich nicht nur mit Geld sondern auch mit Zeit und Ideen für das Gemeinwohl zu engagieren.
Die Stiftung unterstützt andere Institutionen und Vereine, die die Ziele der Stiftung verfolgen.
Des Weiteren kann die Stiftung lokale kulturelle Einrichtungen und Projekte schaffen und unterstützen sowie eigene Projekte wie Konzerte und Vorträge durchführen, um durch Eintrittsgelder und Spenden selbst Mittel zu akquirieren.
Die Stiftung soll keine Aufgaben übernehmen, die zu den Pflichtaufgaben der Stadt Freising gehören.
Ein Rechtsanspruch Dritter auf die Gewährung von Stiftungsmitteln besteht nicht.

Organe der Bürgerstiftung sind der Stiftungsrat (Mitglieder) und der Vorstand (Mitglieder). Die Mitglieder der Stiftungsorgane üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus und sorgen für die strikte Einhaltung der in der Satzung verankerten Stiftungsziele.

Eine Bürgerstiftung ist frei von jeglicher Einflussnahme durch staatliche Instanzen, politische Organisationen, religiöse Gruppierungen, Unternehmen oder einzelne Stifter. Aus diesem Grunde wird sie von einem unabhängigen Führungsgremium geleitet, das sich aus Bürgerinnen und Bürgern zusammensetzt, die aufgrund ihrer Persönlichkeit und ihres Engagements dazu qualifiziert sind, der Stiftung vorzustehen. Als Stiftung von Bürgern/-innen für Bürger/-innen informiert sie die Öffentlichkeit wie auch ihre Stifter regelmäßig über ihre Ziele, Aktivitäten und ihre Rechnungslegung.

Der Stiftungsrat (Mitglieder) ist u.a. für die Genehmigung von Förderanträgen sowie die Bestellung, Entlastung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern zuständig. Insbesondere hat der Stiftungsrat folgende Aufgaben:

  • Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Stiftungsvorstandes
  • Überwachung und nachhaltige Sicherung des Stiftungszweckes
  • Erstellen von Richtlinien für die Förderung und Initiierung von Projekten
  • Genehmigung von Förderanträgen
  • Prüfung und Genehmigung des Wirtschaftsplanes sowie der Jahresrechnung
  • Entlastung des Vorstandes

Der Stiftungsrat besteht aus neun Personen. Dem Stiftungsrat gehört der jeweilige Oberbürgermeister der Freising als geborenes Mitglied an. Die Mitglieder des Stiftungsrates werden von der Stifterversammlung auf die Dauer von drei Jahren gewählt; Wiederwahl ist möglich.
Mitglieder des Stiftungsrates können Personen werden, die sich im Sinne des Stiftungszweckes um die Belange des Gemeinwesens der Stadt Freising verdient gemacht haben.

Der Stiftungsvorstand (Mitglieder) vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er ist für das operative Geschäft zuständig. Zu den Aufgaben des Stiftungsvorstandes gehören insbesondere:

  • Verwaltung, Buchführung und Rechnungslegung des Stiftungsvermögens
  • Erstellung eines Wirtschaftsplanes sowie der Jahresrechnung
  • Durchführung und Auswertung von Ideenwettbewerben
  • Vorprüfung der Förderanträge
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Ausführung der Beschlüsse des Stiftungsrates und der Stifterversammlung

Der Stiftungsvorstand besteht aus max. fünf Personen. Die Amtszeit des Vorstandes beträgt vier Jahre; eine Wiederwahl ist zulässig. Ein Mitglied des Stiftungsrates kann nicht gleichzeitig Mitglied des Vorstandes sein.

Die Bürgerstiftung Freising unterliegt sowohl der staatlichen Aufsicht der Regierung von Oberbayern als auch der des Finanzamts Freising.

Die Satzung garantiert die Unabhängigkeit von Einflussnahme auf die Bürgerstiftung Freising. Der Stiftungsrat und der Stiftungsvorstand leben die Umsetzung im Alltag.

Die Satzung der Bürgerstiftung Freising sorgt für eine selbstständige und von Weisungen Dritter freie Arbeit. Die Bürgerstiftung ist in keiner Weise abhängig von der Stadt Freising. Sie beabsichtigt auch nicht, die Stadt Freising in ihren Pflichtaufgaben und in ihren freiwilligen Aufgaben zu entlasten, sondern möchte zusätzliche Fördermaßnahmen und Projekte zum Wohle der Allgemeinheit anregen und unterstützen.

Die Bürgerstiftung Freising möchte das bürgerschaftliche Engagement jedes einzelnen fördern, besonders in den Bereichen Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, Natur-, Umweltschutz, Jugend- und Altenhilfe. Es ist geradezu typisch für eine Bürgerstiftung, dass sie in einem weiten Spektrum des gesellschaftlichen Lebens tätig ist, ihre Ziele also breit gestreut sind.

Die Bürgerstiftung Freising braucht natürlich Geld für ihre Projekte. Hier helfen auch kleine Beträge! Jede/r Interessierte kann einen, wenn vielleicht auch nur kleinen Geldbetrag spenden oder sich bereit erklären, als Zustifter/-in für das Stiftungsvermögen aufzutreten. Jede/r kann auch seine Zeit „spenden“ und bei verschiedenen Projekten ehrenamtlich mithelfen.

Die Sicherheit, etwas Gutes für Freising zu tun! Jede/r kann sich finanziell wie durch ehrenamtliche Mitarbeit engagieren, auf ihre/seine Weise also aktiv daran mitwirken, Freising lebenswert für alle zu erhalten und gestalten. Es ist jedem/r möglich, Projekte zur Förderung vorzuschlagen. Zuwendungen, auch Nachlässe zugunsten der Bürgerstiftung, werden gemäß der Satzung ausschließlich für Freising und seiner Bürger/-innen verwendet.

Jeder Bürger und jede Bürgerin Freisings kann bei der Bürgerstiftung beantragen, ein von ihm oder ihr vorgeschlagenes Projekt zu fördern. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass es zu den der Satzung entsprechenden Zielen passt und die Zustimmung des Stiftungsvorstandes findet.

Das kommt darauf an, ob Sie uns Ihre Zuwendung als Spende oder als Zustiftung geben.

Spenden werden unmittelbar für laufende oder anstehendes Projekte genutzt. Dabei können wir auch Ihren Wunsch berücksichtigen, die Spende direkt einem von Ihnen benannten Projekt zuzuweisen.

Eine Zustiftung wird dem Grundstockvermögen zugeschlagen und bleibt somit auf Dauer in ihrem Wert erhalten. Nur von den Erträgen können Projekte unterstützt werden.

Über den Erfolg der Projekte wird öffentlich berichtet.

Die Bürgerstiftung Freising besitzt die Anerkennung als gemeinnützige Stiftung. Zuwendungen können im Rahmen der steuerlichen Vorschriften bei Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer begünstigt werden.

Die Gründer der Bürgerstiftung Freising erarbeiteten eine Satzung. Hier finden Sie die Satzung als PDF-Datei zum Download:

Hier finden sind Sie den Jahresbericht 2019: Jahresbericht 2019 (1 MB)

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